Kosten

Private Versicherungen

Sind Sie privat versichert, ist die Kostenübernahme durch Ihre private Krankenkasse – abhängig vom abgeschlossenen Tarif – möglich. Gleiches gilt auch für eine Zusatzversicherung. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse / Versicherung, da tarifabhängig deren Leistungen und der Leistungsumfang etwas schwanken. Meistens werden zwischen 80 – 100 % der Kosten übernommen.

 

Selbstzahler

Als „Heilpraktikerin für Psychotherapie“ habe ich keine Kassenzulassung. Das heißt, wenn Sie über eine gesetzliche Krankenkasse versichert sind und mich in meiner Praxis zu einer Beratung oder Therapie aufsuchen, sind Sie privat bei mir und damit ‚Selbstzahler‘. Um die Kosten für Sie möglichst gering zu halten, vergrößere ich – so bald wie möglich – den Gesprächsintervall … dass spart etwas Zeit und Geld.

Paarsitzungen werden grundsätzlich nicht von den Krankenkassen übernommen.

Honorare für psychotherapeutische Leistungen können Sie steuerlich geltend machen.

Auch im Kinder,- und Jugendbereich sind die Chancen einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen (Kostenerstattungsantrag) sehr gering. Nur unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die Kassen im Einzelfall / Ausnahmefall die Kosten zur zeitlichen Überbrückung, bis ein freier Platz eines kassenabrechnenden Psychotherapeuten zur Verfügung steht.